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Layher Sprossenstehleiter TOPIC 1039 2x16 Sprossen
| Ersatzteile: | 707955_6492811, 707955_6493010 |
|---|---|
| Stufen-/Sprossenanzahl: | 2x16 Sprossen |
| Zubehör: | 707955_1016109 |
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Sprossen-Stehleiter aus GFK Holme und Sprossen aus glasfaserverstärkten Kunststoff-Profilen (mind. 10 Jahre Altersbeständigkeit) Beidseitig geriffelte Vierkantsprossen 28 x 29 mm Ohne Füllstoffe Hochfeste Sprossen-/Holmverbindung nivello®-Leiterschuhe mit patentierter 2-Achsen-Neigungstechnik Massive · verzinkte Stahlscharniere mit Verschraubung Kunststoff-Endkappen am oberen Holmende Spreizsicherung mit zwei hochfesten Perlongurten Sprossenabstand: 280 mm Maximale Belastung: 150 kg Geeignet für das Arbeiten in der Nähe von oder an unter Spannung stehenden Teilen Geprüft bis 28000 V nach DIN EN 61475:2002 Kategorie 1 Hinweis: Produkte mit GFK-Anteil sind aufgrund ihrer Sensibilität vom Umtausch ausgeschlossen
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Der Handlauf mit Ausstieg aus Aluminium ermöglicht einen sicheren und bequemen Auf- und Abstieg. Die ergonomischen und leichten Einzelteile können einfach werkzeuglos montiert werden. Darüber hinaus kann er auch als langer Handlauf entlang der Leiter eingesetzt werden.
120 x 120 mm · zur Bodenbefestigung der Steigleiter Bohrung: Ø13 mm Neu: Länge 370 mm · kann bei Bedarf bauseits gekürzt werden
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Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird). Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab. Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden. Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt. Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen. An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich. Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen. Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden. Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang. Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)