BG BAU geförderte Artikel
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) agiert in Deutschland als gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen im Bau- und baunahen Dienstleistungssektor. Ihre Hauptaufgabe ist die Prävention von Arbeitsunfällen, berufsbedingten Krankheiten und gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Ein wichtiger Bestandteil ihrer präventiven Arbeit besteht darin, Betriebe finanziell zu unterstützen, die in Sicherheitsausrüstungen und gesundheitsfördernde Maßnahmen investieren. Dazu zählen persönliche Schutzausrüstungen und weitere Vorkehrungen zur Gesundheitsförderung. Förderanträge können direkt bei der BG BAU eingereicht und nach einer Überprüfung bewilligt werden, was zusätzlich zur Unterstützung bei der Gesundheitswiederherstellung und beruflichen Reintegration nach Unfällen oder Krankheiten beiträgt.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Förderung durch die BG BAU erfüllt sein:
- Mitgliedschaft in der BG BAU: Eine Förderung ist nur für Mitgliedsbetriebe der BG BAU möglich, inklusive Unternehmen aus dem Bauhauptgewerbe und verwandten Dienstleistungsbranchen.
- Maßnahmen zum Arbeitsschutz: Gefördert werden Investitionen, die der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes dienen, wie beispielsweise der Kauf von Schutzausrüstungen oder ergonomischen Arbeitsmitteln.
- Nachweis des Bedarfs: Die beantragten Maßnahmen müssen einen nachweisbaren Bedarf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen erfüllen.
- Vorherige Antragstellung: Fördermittel müssen vor der Anschaffung oder Implementierung der Maßnahmen beantragt werden, da nachträgliche Anträge normalerweise nicht akzeptiert werden.
- Einhaltung der Förderbestimmungen: Die Maßnahmen müssen den spezifischen Förderrichtlinien der BG Bau entsprechen.
- Dokumentation und Nachweise: Die Durchführung und die Ergebnisse der geförderten Maßnahmen müssen dokumentiert und durch entsprechende Belege, wie Rechnungen und Berichte, nachgewiesen werden.
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